ZLO Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH
Lilli Zloklikovits

News

Steuernews für Klienten

Verlauf

Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?

Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO. ...mehr

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können? ...mehr

Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen

Finanzministerium äußert sich zur Versteuerung von bestimmten SV-Gutschriften. ...mehr

Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?

Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen. ...mehr

Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs. ...mehr

Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?

Unterschiedliche Kompetenzen sollten in einem Anforderungsprofil festgelegt werden. ...mehr

Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?

E-Ladestation

Mit der Ökosozialen Steuerreform hat der österreichische Gesetzgeber zahlreiche Maßnahmen geschaffen, durch die Steuerpflichtige finanziell entlastet werden sollen. Als eine solche Maßnahme kann der Investitionsfreibetrag genannt werden, der mit Wirksamkeit per 1.1.2023 für weitere Investitionsanreize sorgen soll.

Hierzu treten nun zusätzlich begünstigend die Regelungen der Verordnung für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist (sog. Öko-Investitionsfreibetrag-VO; kurz: Öko-IFB-VO) und die mit 24.5.2023 kundgemacht wurden.

Die Öko-IFB-VO sieht im Allgemeinen vor, dass abweichend vom gesetzlichen Investitionsfreibetrag, dem zufolge grundsätzlich 10 % der Investitionssumme von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden dürfen, der Investitionsfreibetrag im Bereich der Ökologisierung sogar 15 % beträgt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des erhöhten Investitionsfreibetrags ist, dass Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind. Um etwaige Unklarheiten auszuschließen, nimmt die Öko-IFB-VO eine ausdrückliche und abschließende Aufzählung jener Wirtschaftsgüter vor, die dem begünstigten 15%igen Investitionsfreibetrag zugänglich sind.

Besonders relevant erscheinen in diesem Zusammenhang folgende Wirtschaftsgüter:

  1. Emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sowie E-Ladestationen;
  2. Fahrräder, Transporträder sowie Spezialfahrräder jeweils mit und ohne Elektroantrieb und Fahrradanhänger;
  3. Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen;
  4. Anlagen zur Speicherung von Strom in Form eines stationären Systems, das elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen aufnimmt und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zur Verfügung stellt.

Ausdrücklich festgehalten wird zudem, dass die Bestimmungen der Öko-IFB-VO erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31.12.2022 anzuwenden sind.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Uwe - stock.adobe.com

Autor

Webdesign

hCards

Logo von ZLO Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, Lilli Zloklikovits
ZLO Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, Lilli Zloklikovits, work: Erdbergstrasse 10/2/9, 1030 Wien, Österreich, work: +43 1 7148987, fax: +43 1 7148987-20

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20